Was sind Investitionskosten?
Investitionsaufwendungen werden laut Gesetz für die soziale
Pflegeversicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XI) auf die Pflegebedürftigen
umgelegt.
Zu den Investitionskosten zählen Posten, die nicht durch die
Pflegekasse abgedeckt sind. So werden unter anderem Fahrzeuge und
Büromiete über die Investitionskosten abgerechnet. Ebenso zählen
Aufwendungen für Instandhaltungen dazu. Diese Aufwendungen sind privat
zu zahlen und werden gesondert ausgewiesen.
Sollten Sie auf Grund der Höhe der Kosten hilfebedürftig werden, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Beziehen Sie bereits Mittel vom Sozialamt, übernimmt das Amt auch weiterhin die Kosten.
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