Was sind Investitionskosten?

Investitionsaufwendungen werden laut Gesetz für die soziale Pflegeversicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XI) auf die Pflegebedürftigen umgelegt.

Zu den Investitionskosten zählen Posten, die nicht durch die Pflegekasse abgedeckt sind. So werden unter anderem Fahrzeuge und Büromiete über die Investitionskosten abgerechnet. Ebenso zählen Aufwendungen für Instandhaltungen dazu. Diese Aufwendungen sind privat zu zahlen und werden gesondert ausgewiesen.

Sollten Sie auf Grund der Höhe der Kosten hilfebedürftig werden, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Beziehen Sie bereits Mittel vom Sozialamt, übernimmt das Amt auch weiterhin die Kosten.

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