Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Investitionskosten?

Investitionsaufwendungen werden laut Gesetz für die soziale Pflegeversicherung (§ 82 Abs. 4 SGB XI) auf die Pflegebedürftigen umgelegt.

Zu den Investitionskosten zählen Posten, die nicht durch die Pflegekasse abgedeckt sind. So werden unter anderem Fahrzeuge und Büromiete über die Investitionskosten abgerechnet. Ebenso zählen Aufwendungen für Instandhaltungen dazu. Diese Aufwendungen sind privat zu zahlen und werden gesondert ausgewiesen.

Sollten Sie auf Grund der Höhe der Kosten hilfebedürftig werden, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Beziehen Sie bereits Mittel vom Sozialamt, übernimmt das Amt auch weiterhin die Kosten.

Was bedeutet "Intensivpflichtigkeit"?

Intensivpflege ist eine komplexe Gesundheitspflege und Versorgung, die bei verschiedensten akuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen konstant geleistet werden muss. Dazu zählen zum Beispiel Erkrankungen wie Schädel-Hirn-Trauma, Koma oder Zustand nach Reanimationen mit daraus folgender Beatmung, Sauerstofftherapien oder Trachealkanülenversorgung und das daraus erforderliche Absaugen.

Wir betreuen Erwachsene und Kinder. Entscheidend ist die kontinuierliche, engmaschige Pflege und Überwachung der Klientel sowie eine geschulte Krankenbeobachtung, denn in Notfällen entscheidet fachliche Kompetenz über Leben und Tod. Voraussetzung dafür ist qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal, welches von der Mobilen Krankenpflege ständig weitergebildet wird. Denn die Lebensqualität der Menschen, die wir versorgen, liegt uns am Herzen.

Wie viele Pflegefachkräfte kümmern sich um die pflegebedürftigen Menschen?

In der 1:1-Versorgung ist rund um die Uhr jeweils eine Pflegefachkraft am Einsatzort. In der Regel ist eine Ablösung nach zwölf Stunden vorgesehen. Jede pflegebedürftige Person in der häuslichen Intensivversorgung hat ein festes Team.

In den Wohngemeinschaften arbeiten ebenfalls feste Teams. Je nach Größe der WG variiert die Anzahl der Mitarbeitenden pro Dienst.

Was ist eine 1:1 Versorgung?

Eine 1:1-Versorgung umschreibt die Pflege eines intensivpflichtigen Menschen durch eine Pflegefachkraft im privaten Wohnbereich. Unsere Klientel ist trotz Krankheit mitten in ihrem familiären Umfeld. Dazu ist immer eine Pflegefachkraft am Tag und eine in der Nacht vor Ort.

Unsere Mitarbeitenden sind ausschließlich examinierte Kranken- und Gesundheitspfleger*innen, Kinderkranken- und Gesundheitspfleger*innen und Altenpfleger*innen.

Was sind WGs?

WGs sind Wohngemeinschaften, die Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf ein häusliches Umfeld bieten. In den selbstbestimmten Wohngemeinschaften betreuen wir jeweils bis zu neun Menschen, die durch Krankheit oder Unfall intensivpflichtig versorgt werden. 

Selbstbestimmte Wohngemeinschaften werden durch einen ambulante Pflegedienst versorgt. Dieser stellt das Personal und sorgt für die „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ der Klient*innen je nach individuellem Pflegevertrag. 

Nach dem Motto ambulant vor stationär bieten selbstbestimmte Wohngemeinschaften eine Alternative, wenn die häusliche Versorgung nicht möglich ist. 

Entscheidender Unterschied zu einer Versorgung in einer stationären Einrichtung sind die kleineren Strukturen, der Mietvertrag ist unabhängig vom Pflegevertrag. Des Weiteren sind die Klient*innen, ggf. betreuende Angehörige und Betreuer*innen in alle Entscheidungen involviert.

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Wo können intensivpflichtige Menschen versorgt werden?

Die Mobile Krankenpflege GmbH bietet dazu zwei Alternativen. Zum einen die 1:1-Versorgung in der Häuslichkeit und zum anderen die Versorgung in selbstbestimmten Wohngemeinschaften.

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